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Ennobled HQ
Halleiner Landesstraße 58
5411 Oberalm – Salzburg (AT)
T: +43 6245 23 513
Mail: office@ennobled.at
1.1 Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte unter Einbeziehung der folgenden Vertragsbedingungen zwischen der Ennobled GmbH als Lieferer und dem Kunden als Besteller, ihr Zustandekommen, ihre Wirk- samkeit, die Auslegung und Durchführung sowie auf alle weiteren zwischen den Parteien bestehenden rechtlichen Beziehungen oder Angebote, die die Lieferung von Waren und/oder sonstige wie immer geartete Leistungen der Ennobled GmbH betreffen; davon umfasst sind insbesondere, aber nicht ausschließlich,
a) in Geschäftsräumen getätigte Rechtsgeschäfte,
b)über die Website www.ennobled.at bzw. einem dortigen Onlineshop getätigte Rechtsgeschäfte,
c) sonstige im Fernwege (zB via Telefon, E-Mail, Telefax odgl.) abgeschlossene Rechtsgeschäfte.
Die Ennobled GmbH schließt somit sämtliche Rechtsgeschäfte ausschließlich auf der Grund- lage dieser AGB ab, sofern nicht ausnahmsweise für einzelne Geschäfte ausdrücklich schriftlich auf die Geltung der AGB verzichtetet wurde.
1.2 Diese AGB enthalten einige Bestimmungen, die nur gegenüber Unternehmern, und andere, die nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des österreichischen Konsumenten- schutzgesetzes (KSchG) Geltung besitzen. Diese Bestimmungen sind jeweils entspre- chend gekennzeichnet. Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jedermann, welcher nicht Unternehmer ist. Unternehmer ist jeder, für den das Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört. Unternehmen in diesem Sinne ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn ge- richtet sein, d.h. insbesondere auch Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002.
1.3 Sofern die Ennobled GmbH mit einem Kunden eine andauernde Geschäftsbeziehung ein- geht, so gelten diese AGB als Rahmenvereinbarung für diese Geschäftsbeziehung. Wider- spricht eine in einem Rechtsgeschäft vereinbarte Bedingung diesen AGB, so ist diese widersprüchliche Bestimmung nur wirksam, wenn ausdrücklich ein Abgehen vom betreffen- den Punkt der AGB vereinbart wird.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht, sofern sie nicht aus- drücklich schriftlich von der Ennobled GmbH anerkannt wurden.
1.5 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ennobled GmbH sind am Firmensitz sowie unter www.ennobled.at/agb zugänglich.
Nachstehend werden die in diesen AGB verwendeten Begriffe näher definiert. Sofern in einzelnen Rechtsgeschäften dieselben Begriffe verwendet werden, sind die nachstehen- den Definitionen auch zur Auslegung von Begriffen in sämtlichen von der Ennobled GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäften heranzuziehen, es sei denn, ein Begriff ist ausnahmsweise in einem Rechtsgeschäft eigenständig definiert:
2.1 „Kunde“ ist jeder Vertrags- und/oder Verhandlungspartner der Ennobled GmbH, insbesondere jeder Käufer oder Besteller von Ware sowie jeder Besucher der Geschäftsräumlichkeiten der Ennobled; dies unabhängig davon, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist oder nicht.
2.2 „Leistung“ ist jedes materielle oder immaterielle Produkt, jede materielle oder immaterielle Lieferung, und jede materielle oder immaterielle sonstige Leistung der Ennobled GmbH, egal welcher Art.
2.3 „Ware“ ist jedes Produkt, das von der Ennobled GmbH angeboten bzw. vertrieben wird.
2.4 „Vorbehaltsware“ ist Ware die bis zur Erfüllung sämtlicher, gegenüber dem Kunden aus dem Vertrag zustehender Ansprüche im alleinigen Eigentum der Ennobled GmbH verbleibt.
2.5 „Bestellung“ ist der verbindliche Antrag des Kunden auf Erbringung einer Leistung durch die Ennobled GmbH, insbesondere der Antrag auf Herstellung und/oder Lieferung einer Ware.
2.6 „Auftrag“ („Vertrag“) ist das zwischen der Ennobled GmbH und dem Kunden zustande gekommene Rechtsgeschäft.
2.7 „Sonderanfertigung“ sind Waren, die nach Kundenspezifikationen, also nach den Wünschen des Kunden individuell für diesen angefertigt werden.
3.1. Angebote, Werbeaussendungen oder sonstige Ausschreibungen der Ennobled GmbH stellen lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Bestellungen an Kunden dar und sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Soweit ein schriftliches Angebot der Ennobled GmbH vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, so ist das Angebot längstens für die Zeit von 4 Wochen nach Abgabe bindend. Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern gilt eine Annahmefrist von 2 Wochen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch via Email) der Ennobled GmbH zustande. Eine schriftliche Benachrichtigung des Kunden, dass die bestellte Ware zum Versand übergeben wurde, stellt eine Auftragsbestätigung dar.
3.2. Von Kunden an die Ennobled GmbH gerichtete Bestellungen stellen verbindliche Angebote des Kunden zum Vertragsabschluss dar. Sie sind bindend und können vom Kunden – vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Vorschriften und des unten geregelten Rücktritts- rechts – nicht widerrufen werden. Nach Prüfung der eingegangenen Bestellung behält sich die Ennobled GmbH das Recht vor, nach freier Wahl entweder die Bestellung abzulehnen oder diese durch Auftragsbestätigung anzunehmen. Stillschweigen seitens der Ennobled GmbH ist keinesfalls als Zustimmung oder Annahme eines Angebotes bzw. einer Bestellung zu werten. Sofern dem Kunden nach Eingang seiner Bestellung eine automatisierte oder auch manuelle Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung übersandt wird, stellt dies noch keine Annahme des Auftrages durch die Ennobled GmbH dar.
3.3 Die Ennobled GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen von Kunden ohne Begründung abzulehnen. Ein ausdrücklicher Hinweis an den Kunden kann dabei unterbleiben. Abgesehen von einem etwaigen Rückforderungsanspruch auf ein bereits bezahltes Entgelt, stehen dem Kunden aufgrund der Nichtdurchführung der Bestellung keinerlei wie immer gearteten Ansprüche zu.
3.4 Sollten nach Zugang der Auftragsbestätigung Abweichungen notwendig werden, ist der Kunde verpflichtet dies der Ennobled GmbH binnen einer Frist von 5 Tagen nach Zusendung der Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. Widrigenfalls gelten die in der Auftragsbestätigung übermittelten Vertragsbedingungen.
3.5 Die Ennobled GmbH behält sich an Vertragsunterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Proben, Berechnungen und ähnlichen Informationen/Daten körperlicher und unkörperlicher Art auch in elektronischer Form, Eigentums- und Urheberrechte vor, sofern sie nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung sind; diese dürfen Dritten nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Ennobled GmbH zugänglich gemacht werden. Soweit die Bestellung des Kunden nicht angenommen wird, sind etwaige Unterlagen der Ennobled GmbH unverzüglich an diese zurückzusenden.
Für die Richtigkeit eines Kostenvoranschlags leistet die Ennobled GmbH keine Gewähr. Es handelt sich lediglich um eine vorläufige Auftragssumme. Sollte eine Überschreitung des Kostenvoranschlages notwendig werden, wird dies dem Kunden unverzüglich angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von 3 Tagen ab Mitteilung der Überschreitung schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Hierbei sind der Ennobled GmbH die Kosten der bis dahin getätigten Aufwendungen zu ersetzen sowie der für die bis dahin erbrachten Leistungen anteilige Werklohn zu leisten. Erklärt der Kunde keinen Rücktritt, gilt die Überschreitung als genehmigt. Verbraucher werden hierauf gesondert hingewiesen.
5.1 Die Ennobled GmbH gibt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie Angaben, Beschreibungen oder Muster ab. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Abbildungen oder Muster von Produkten und Waren von der tatsächlich gelieferten Ware abweichen können. Holz und die zur Haltbarmachung und Behandlung des Holzes ver- wendeten Mittel sind unbeeinflussbaren, insbesondere temperatur- und (luft- )feuchtigkeitsbedingten Farb-, Strukturschwankungen unterworfen. Weiters ist das Na- turprodukt Witterungseinflüssen ausgesetzt, weshalb es zu Veränderungen in Farbe, Struktur uvm. durch UV-Einstrahlung, Licht, Temperaturschwankungen, Niederschlag, Feuchtigkeit und dergleichen kommen kann. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass es bei mechanischen Einwirkungen auf das Produkt (z.B. durch Hagel) zu Abplatzungen kommt. Hierbei ist nicht völlig auszuschließen, dass es an solchen Stellen auch zu Farb- veränderungen kommt (Abgehen der behandelten Holzschichten udgl.). In diesem Falle hat der Kunde zur Aufrechterhaltung von Funktion und Optik der Ware diese Stellen so- weit möglich fachmännisch nachbehandeln zu lassen oder auszutauschen. Die Ennobled GmbH leistet daher keine Gewähr für aufgrund dieser Umstände auftretender Veränderungen des Vertragsgegenstandes.
5.2 Auf Grund des Umstandes, dass es sich bei den Waren um keine maschinell erzeug- ten Produkte sondern um ein manuell behandeltes Naturprodukt handelt, bestehen jeweils von Stück zu Stück individuelle durch die natürlichen Produkteigenschaften (Struktur, Maserung usw.) und den händischen Fertigungsprozess bedingte Abweichungen. Abbildungen, Muster oder Darstellungen der Waren jeglicher Art verstehen sich daher nur als beispielhafte Darstellungen. Die gelieferte Ware kann daher sowohl in Form, Farbe, Gewicht oder Stärke von Abbildungen, Darstellungen und Mustern abweichen. Diese Abweichungen stellen daher höchstens keinen Mangel dar und führen daher nicht zu einem Anspruch auf Gewährleistung. Von Sonderanfertigungen können vorab keine Muster oder Abbildungen vorab an den Kunden übermittelt werden, da diese erst nach Bestellung des Kunden angefertigt werden. Im Einzelfall kann für Sonderanfertigungen vorab die Erstellung eines Musters mit dem Kunden auf dessen Kosten vereinbart werden.
5.3 Die Ennobled GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der auf der Homepage, in Printmedien, bild- und tonunterstützten Werbeaussendungen oder sonstigen Medien bereitgestellten Informationen und behält sich Irrtümer, insbesondere in Bezug auf Preisauszeichnungen, ausdrücklich vor.
5.4 Die Ennobled GmbH leistet keine Gewähr dafür, dass der Vertragsgegenstand als Naturprodukt für den vom Auftraggeber angedachten Verwendungszweck geeignet ist. Dies gilt nur sofern die Ennobled GmbH nicht vor Vertragsabschluss über den Verwendungszweck informiert wurde und die Geeignetheit ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat. Nicht geeignet sind von der Ennobled GmbH vertriebenen Produkte jedenfalls für die Dacheindeckung, sowie für die Verwendung in Kinderzimmern oder vergleichbaren Räumen, weil die Produkte Ergebnisse eines Verbrennungsvorganges sind und daher bei unsachgemäßer Verwendung (zB Verzehr von Teilen der Ware, Kontakt mit Augen, Schleimhäuten uddgl.) Gesundheitsbeeinträchtigungen nicht gänzlich auszuschließen sind.
6.1. Die Lieferzeit ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen der Ennobled GmbH und dem Kunden und setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen, insbesondere der vereinbarten Anzahlungsverpflichtung des Kunden voraus. Ihre Einhaltung durch den Lieferanten setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fra- gen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zum Fristablauf das Lager der Ennobled GmbH verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
6.2 Die Wahl von Versandart und –weg bleibt der Ennobled GmbH vorbehalten, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine besondere Vereinbarung getroffen wird. Es besteht insbeson- dere keine Verpflichtung für die Ennobled GmbH, die billigste Beförderungsart zu wählen. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise, wobei der Kunde zur Kenntnis nimmt, dass die von der Ennobled GmbH angebotenen Waren zum Teil empfindlich sind und daher einer sorgfältigen und schützenden Verpackung bedürfen. Dies kann unter Umständen höhere Versandkosten verursachen. Darüberhinausgehende besondere Verpackungen erfolgen nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden und gehen auf Kosten des Kunden. Die Entsorgung der Verpackung hat der Kunde auf eigene Kosten zu veranlassen. Ex- presszuschläge und Zollkosten sind vom Kunden zu tragen und werden gesondert verrechnet.
6.3 Eine Transportversicherung der Ware wird seitens der Ennobled GmbH nur auf ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Wunsch des Kunden abgeschlossen; die Kosten einer solchen Transportversicherung trägt der Kunde.
6.4 Bei Verzögerungen des Versands des Liefergegenstandes aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder dessen Annahmeverzug, steht es der Ennobled GmbH frei, entweder unter Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware an- derweitig zu verwerten, auf Vertragserfüllung zu bestehen und die Ware selbst auf Ge- fahr des Kunden und gegen Verrechnung eines angemessenen und marktüblichen Ent- gelts für einen Zeitraum von maximal 8 Wochen einzulagern oder auf Gefahr und Kosten des Kunden von einem Dritten einlagern zu lassen. Gegenüber Unternehmern gilt, dass im Falle der Wahl des Schadenersatzes statt der Leistung der Schadenersatz regelmäßig mindestens 25 % des Nettoverkaufspreises beträgt, sofern nicht der Kunde einen gerin- geren Schaden nachweist. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt der Ennobled GmbH unbenommen. Der Unternehmer hat im Falle einer anderweitigen Verwertung eine Konventionalstrafe in Höhe von 25% des Auftragswertes (exkl. USt) an die Ennobled GmbH binnen 14 Tagen ab schriftlicher Aufforderung zu bezahlen.
6.5 Die Ware wird mittels eines verkehrsüblichen Sattelschleppers (40 Tonnen) geliefert. Es ist Sache des Kunden die Zufahrts- und Anliefermöglichkeit für derartige Fahrzeuge zu gewährleisten. Sollten beim Kunden eine solche Anlieferung nicht möglich sein, so hat er unaufgefordert die Ennobled GmbH hierauf hinzuweisen und ist sodann im Einzelfall eine Sondervereinbarung über die Anlieferung zu treffen. Unterlässt der Kunde einen solchen Hinweis und stellt sich erst zum Zeitpunkt des Transportes die Unmöglichkeit der Anliefe- rung heraus, haftet der Kunden für sämtliche daraus resultierenden Nachteile (Zusatz- kosten der Entladung, vorübergehende Zwischenlagerung bis ein anderes Fahrzeug die Lieferung vollenden kann udgl.).
Für Unternehmer gilt:
6.5 Ist die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, auf Arbeits- kämpfe oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches der Ennobled OG liegen, zurückzuführen, ist die Ennobled GmbH für die Dauer ihres Vorliegens von der Liefer- und Leistungspflicht entbunden. Lieferfristen und -termine werden hierdurch entsprechend der Dauer des Vorliegens des Ereignisses verlängert. Die Ennobled GmbH wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände unverzüglich mitteilen. Dauern die genannten Ereignisse länger an, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um höchstens 6 Wochen. Bei einer Verzögerung von mehr als 6 Wochen ist die Ennobled GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Ennobled GmbH die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Tritt die Unmöglichkeit ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Ennobled GmbH während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet. Für einen Schaden aus derartigen Betriebsstörungen haftet die Ennobled GmbH nur bei Vorsatz.
Für Verbraucher gilt:
6.6 Gegenüber Verbraucher gilt, dass für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, von der Ennobled GmbH nicht zu vertretenden Umständen, wie zB. Arbeitskämpfe die Ennobled GmbH keine Haftung übernimmt. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Der Kunde hat auch innerhalb verlängerter Lieferfristen das Recht zum Rücktritt innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Für einen Schaden aus derartigen Betriebsstörungen haftet die Ennobled GmbH nur bei Vorsatz und grobem Verschulden.
Für Unternehmer gilt:
7.1 Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder den von ihm damit beauftragten Dritten (zB. Spediteur) geht die Preisgefahr auf den Kunden über. Im Falle direkter Lieferung geht die Preisgefahr auf den Kunden ab der Übergabe an den Frachtführer über; die Übergabe an den Frachtführer erfolgt entweder direkt im Lager des Lieferanten oder an einem von der Ennobled GmbH direkt mit dem Frachtführer zu vereinbarenden Ort; dies unabhängig von einer für die Lieferung allenfalls gesondert vereinbarten Preisregelung. Dies bedeutet, dass der Kunde nicht berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern, wenn die Ware nach Abgang aus dem Werk bzw. Lager ohne Verschulden oder nur aufgrund leichter Fahrlässigkeit der Ennobled GmbH verloren geht, untergeht oder beschädigt wird. Der Kunde trägt sohin die Transportgefahr, wobei die Transportkosten von Ennobled OG getragen werden (INCOTERM CPT – „frachtfrei“). Ge- genüber dem Kunden erfolgt die Verrechnung einer eigens im Angebot ausgewiesenen Transportpauschale. Auf Wunsch des Kunden kann dieser selbst – in dem Falle jedoch auf seine Kosten – einen Frachtführer benennen. Ein vom Kunden benannter Frachtführer hat die Ware sodann an dem von der Ennobled GmbH jeweils zu benennenden Ort abzuholen.
7.2 Verzögert sich oder unterbleibt der Versand oder die Übergabe infolge von Umstän- den, die der Ennobled GmbH nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über; jedoch ist die Ennobled GmbH verpflichtet, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
7.3 Im Falle eines von der Ennobled GmbH zu vertretenden Verzuges und des berechtigten Rücktritts des Kunden hat dieser nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn Ennobled GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung für Verzugsschäden der Ennobled GmbH ist jedenfalls – unbeschadet sonsitger Haftungsausschlüsse – auf Fälle grober Fahrlässigkeit sowie betraglich mit je Werk- tag des Verzuges mit 1 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung der nicht rechtzeitig geliefert wurde, begrenzt. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz- anspruch ist ausgeschlossen.
7.4 Dies gilt demnach auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Ennobled GmbH selbst im Auftrag des Vertragspartners den Transport an den Bestimmungsort durchführt.
Für Verbraucher gilt:
7.5 Bei Übersendung der Ware durch die Ennobled GmbH geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kun- den oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen, Dritten abge- liefert wird. Hat aber der Kunde selbst den Beförderungsvertrag abgeschlossen, ohne dabei eine von der Ennobled GmbH vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer auf den Kunden über.
7.6 Ist eine Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen dem Käufer. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug be- fahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers den befahrbaren Anfuhrweg, so haftet der Käufer für die hierdurch auftretenden Schä- den. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Käufer verschuldete Wartezei- ten/Standzeiten werden berechnet.
Für Unternehmer und Verbraucher gilt:
7.7 Bei Selbstabholung geht die Preis- und Leistungsgefahr ab Übergabe, im Falle des Annahmeverzuges ab dem Verzug auf den Kunden über.
7.8 Gerät der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug so geht die Ge- fahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.
7.9 Gerät die Ennobled GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen in Verzug, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er nach eingetretenem Verzug schriftlich eine angemessene Nachfrist für die Lieferung der Ware oder die Erbringung der Leistung setzt und unter einem den Rücktritt vom Vertrag nach erfolgtem Ablauf der Nachfrist androht. Die Nachfrist ist dann angemessen, wenn sie 50 % der ursprünglichen Liefer- oder Leistungsfrist nicht unterschreitet.
8.1 Die Preise gelten ohne anderweitige Vereinbarung ab Lager, ausschließlich Verpa- ckung, Transport und Entladung. Sollten auf Grund der Gegebenheiten am Entladeort überdurchschnittlich Entladungskosten entstehen, welche bei Angebotserstellung nicht berücksichtigt werden konnten, gehen diese jedenfalls zu Lasten des Kunden. Die Ware wird, soweit nach pflichtgemäßem Ermessen der Ennobled GmbH erforderlich, in handelsüb- licher Weise verpackt. In den Angeboten ist die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen jeweils gesondert ausgewiesen. Sofern keine andere Angabe explizit erfolgt, verste- hen sich die Preise netto.
8.2 Ändern sich nach Vertragsabschluss die Einkaufspreise für Materialien, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Löhne, Transportkosten oder andere betriebsbedingte Kosten für die Ennobled GmbH unvorhergesehen und wesentlich aus nicht von der Ennobled GmbH zu vertretenden Gründen, kann diese eine entsprechende Preisanpassung verlangen, sofern zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung ein Zeitraum von mindestens 4 Monate liegt. In dem Fal- le steht dem Kunden ein Recht auf Vertragsrücktritt zu. Die Ennobled GmbH ist im Falle ei- ner solchen Preisanpassung berechtigt, die Lieferung von der Leistung einer im gleichen Maße angepassten Anzahlung abhängig zu machen. Im Falle von Teillieferungen gilt das Preisanpassungsrecht analog für die noch nicht gelieferten Teile.
8.3 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das von der Ennobled GmbH auf der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonti ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
8.4 Die Ennobled GmbH ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% der Auftragssumme zu verlangen. Diese ist binnen 14 Tagen ab Erhalt der von der Ennobled OG erteilten Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Sollte der Kunde die Anzahlung nicht fristgerecht leisten, so trifft die Ennobled GmbH keine Liefer- oder Leistungsverpflichtung.
8.5 Der noch nicht durch die Anzahlung getilgte Restkaufpreis ist vom Kunden binnen 10 Tagen nach erfolgter Rechnungslegung zur Zahlung auf das in der Rechnung angegebene Konto fällig. Die diesbezügliche Rechnungslegung erfolgt nicht bevor die Ware in der ver- einbarten Form geliefert wurde, feststeht, dass sich der Kunde im Annahmeverzug befin- det oder feststeht, dass die Lieferung aus nicht von der Ennobled GmbH zu vertretenden Gründen unterbleibt.
8.6 Bei Verzug fallen darüber hinaus unverzüglich ab Fälligkeit Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes gemäß § 1000 ABGB idgF. (derzeit 4%) bzw. gegenüber Unternehmern in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes für unterneh- mensbezogene Geschäfte gem. § 456 UGB idgF. (derzeit 9,2 % p.a. über dem jeweils verlautbarten Basiszinssatz) an. Allfällige übliche Mahn- und Inkassospesen oder tarifmä- ßige Rechtsanwaltskosten sind im Verzugsfall ebenfalls vom Kunden zu tragen. Diese umfassen bei Unternehmergeschäften unbeschadet darüberhinausgehender Betreibungs- kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von EUR 40,00.
Eingehende Zahlungen werden zunächst auf Mahn- und Inkassokosten sowie Kosten ei- ner anwaltlichen oder gerichtlichen Eintreibung, sodann auf die aufgelaufenen Verzugs- zinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital angerechnet.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass die Ennobled GmbH einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zu- mindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
8.7 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu als seine Gegenansprüche unbestritten, von der Ennobled GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für Verbraucher, wenn es sich um eine Gegenforderung auf Zahlung von Mangelbeseitigungskosten aus demselben Kaufvertrag handelt.
8.8 Werden der Ennobled GmbH nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, wie z.B. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, ist die Ennobled GmbH berechtigt, die Leistung zu verweigern und eine angemessene Frist zu setzen, in welcher der Kunde Zug um Zug gegen die Lieferung die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach Ablauf der Frist kann die Ennobled GmbH unter Wahrung der Schriftform vom Vertrag zurücktreten. Die Ennobled GmbH kann in diesem Fall auch sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung fällig stel- len.
8.9 Wird dem Kunden im Einzelfall gesondert eine längere Zahlungsfrist eingeräumt oder wird gesondert eine Ratenzahlung vereinbart, so stellt dies keine Hinausschiebung der Fälligkeit dar. Es wird lediglich für die vereinbarte Dauer auf die weitere Betreibung der bereits fälligen Forderung verzichtet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung auch nur einer Rate in Verzug oder hält er den gestundeten Zahlungstermin nicht ein, so ist die gesamte Forderung zuzüglich der oben angeführten Verzugszinsen seit Fälligkeit sofort zur Zahlung fällig (Terminverlust). Des Weiteren behält sich die Ennobled GmbH für diesen Falle den sofortigen Rücktritt vom Vertrag vor.
9.1. Die Ware verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher, der Ennobled GmbH gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Vertrag zustehender Ansprüche, insbesondere bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen samt Zinsen und Nebenkosten, im alleinigen Eigentum der Ennobled GmbH (rechtliche Bezeichnung: Vorbehaltsware), und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind.
9.2. Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die Ware pfleglich und schonend zu behandeln und trägt er das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung.
9.3. Im Falle der Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware an einen Dritten seitens des Kunden ist der Dritte vom Kunden darüber zu informieren, dass ein Eigentumsvorbehalt der Ennobled GmbH an der Ware besteht, und geht die Kaufpreisforde- rung des Kunden gegenüber dem Dritten bis zur Höhe der Forderung der Ennobled GmbH gegenüber dem Kunden auf die Ennobled GmbH über (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
9.4. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer der Ennobled GmbH nicht gehörenden Waren erwirbt die Ennobled GmbH Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
9.5. Bei Pfändung der Vorbehaltsware oder sonstigem Zugriff auf die Vorbehaltsware durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum der Ennobled GmbH hinzuweisen und muss der Kunde der Ennobled GmbH unverzüglich die Pfändung oder den sonstigen Zugriff auf die Ware schriftlich anzeigen.
9.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Ennobled GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder nach Wahl gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Die Ennobled GmbH ist in diesem Falle berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen. Nach Rücknahme der Ware steht es im Ermessen der Ennobled GmbH, die Ware entweder zu veräußern und den erzielten Erlös abzüglich 20 % Wiederverkaufsspesen dem Kunden auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Ware zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderungen zurückzunehmen und dem Kunden für die Zeit seines Besitzes und seiner Benützung der Ware ein angemessenes Benützungsentgelt in Rechnung zu stellen. Die Ennobled GmbH ist auch berechtigt, die Ware beim Kunden abzuholen bzw. durch einen beauftragten Dritten abholen zu lassen. Die diesbezüglichen Transport- und allfällige Einlagerungskosten sind vom Kunden zu tragen. Die Ennobled OG ist nicht ver- pflichtet, wieder abgeholte Ware an den Kunden wieder auszufolgen, bevor sämtliche Forderungen der Ennobled GmbH gegenüber dem Kunden vollständig einschließlich zwischenzeitiger Zinsen und (Mahn-)Kosten bezahlt wurden.
9.7. Bei Zuwiderhandeln des Kunden gegen die Vereinbarungen über den Eigentumsvor- behalt ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nettowa- renwerts der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Geltendmachung von über diesen Betrag hinausgehenden Ansprüchen, insbesondere von Schadenersatzansprüchen und den Kosten der Exszindierung im Exekutionsverfahren, wird durch die vereinbarte Vertragsstrafe nicht ausgeschlossen. Handelt es sich beim Kunden um keinen Verbraucher, unterliegt die Vertragsstrafe nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so wird zudem die gesamte Restschuld sofort fällig.
10.1. Die Ennobled GmbH leistet keine Gewähr für die gewöhnliche Abnützung der Ware sowie für Mängel, die durch eine unsachgemäße Handhabung entstanden sind. Gegenüber Verbrauchern leistet die Ennobled GmbH Gewähr im gesetzlichen Ausmaß, insbesonde- re nach §§ 922 bis 933 ABGB sowie §§ 8 bis 9a KSchG.
10.2 Holz ist ein Naturprodukt. Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sons- tigen Unterschieden der Ware gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinen Fehler oder Mangel dar, der zu Reklamationen berechtigt oder für die die Ennobled GmbH haftet. Selbiges gilt für unwesentliche Abweichungen von Mustern oder an- deren Darstellungen, aufgrund der Verarbeitung des Produktes Holz in Handarbeit. Aus diesem Grunde wird empfohlen, sich vor Vertragsabschluss über die biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften dieses Naturproduktes im Hinblick auf die ge- wünschte Verwendung fachlichen Rat einzuholen.
10.3 Weiters besteht keine Haftung der Ennobled GmbH für die Folgen von unsachgemäß ausgeführten Nachbesserungen an der Ware, vorgenommen durch den Kunden oder einen Dritten.
10.4 Bei beachtlichen Mängeln hat der Kunde zunächst die Wahl zwischen den primären Gewährleistungsbehelfen, Verbesserung oder Ersatzlieferung. Die Ennobled GmbH ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausge- schlossen. Eine Nachbesserung gilt frühestens mit dem erfolglosen dritten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
Ab erfolgte Anzeige (Rüge) eines Mangeld steht der Ennobled eine First von 14 Tagen zur Überprüfung des Mangels offen. Binnen einer Woche ab erfolgter Prüfung hat die Ennobled GmbH die Möglichkeit, sich über Bereitschaft zur Mangelbehebung zu erklären oder allenfalls die geltend gemachten Ansprüche abzulehnen. Erklärt sich die Ennobled OG be- reit, den behaupteten Mangel zu beheben, steht für den Nachbesserungsversuch eine Frist von drei Wochen zur Verfügung. Scheitert eine Nachbesserung, hat die Ennobled OG die Möglichkeit eines Austausches binnen der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist.
10.5 Besteht ein beachtlicher Mangel an einem Teil der Ware und sind primäre Gewährleistungsbehelfe nicht wirtschaftlich oder gescheitert, so berechtigt dieser Mangel keines- falls zur gänzlichen Vertragswandlung.
10.6 Besondere Garantien, die über die Bestimmungen der gesetzlichen Gewährleistung hinausgehen würden, sichert die Ennobled GmbH ausdrücklich nicht zu.
10.7 Die Ennobled GmbH betreibt ausschließlich den Handel der Ware. Der Kunde ist selbst für die fachmännische Verarbeitung oder Montage der erworbenen Ware durch befugte Professionisten verantwortlich. Die Ennobled OG erteilt daher grundsätzlich keine Monta- gehinweise oder dergleichen. Sollten im Einzelfall seitens der Ennobled GmbH Instruktionen (etwa inin Prospekten, Produktbeschreibungen oder sonstigen Produkt- bzw. Warenin- formationen) an den Kunden weitergeben, so handelt es sich dabei nur um allgemeine auf den Angaben des Zulieferers der Ennobled GmbH basierende Informationen, die nicht die einzelnen Spezifikationen bzw. Anforderungen des konkreten Kunden berücksichti- gen. Der Kunde hat daher auch derartige Informationen von einem mit der Montage oder Verarbeitung betrauten Fachmann auf Übereinstimmung mit dem vom jeweiligen beab- sichtigten Verwendungszweck der Ware vorgehsenen Anforderungsprofil zu prüfen. So- fern im Einzelfall seitens der Ennobled GmbH ausdrücklich Pflege- und/oder Montagehinwei- se gegeben werden, sind diese vom Kunden strikt zu befolgen, um allfällige Schäden zu vermeiden. Die Ennobled GmbH haftet nicht für Schäden, die aus einer Nichtbefolgung sol- cher Instruktionen und Pflege- und Montagehinweise oder einem sonstigen unsachgemäßen Umgang mit der Ware resultieren.
10.8 Ausdrücklich festgehalten wird, dass die Ennobled GmbH keinerlei bestimmte Funktionen, Wirkungsweisen oder Eigenschaften ihrer Waren zusichert.
10.9 Die Folgekosten von Ausbau- und Wiedereinbau im Gewährleistungsfalle, die über das übliche Maß hinaus geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. Ferner werden die Kosten immer dann ausgeschlossen bzw. eingeschränkt, wenn der Ennobled GmbH gegen- über seitens deren Importeur ein wirksamer Ausschluss geltend gemacht wurde.
10.10 Sofern zu Liefergegenständen Herstellergarantien vorliegen, werden die hierin zu- gunsten des Kunden gewährten Rechte vom Produkthersteller auf eigene Rechtsgrundla- ge gewährt. Diese möglicherweise entstehende Garantiebeziehung zwischen dem Herstel- ler und dem Besteller hat allerdings mit den von der Ennobled GmbH geschuldeten Ver- tragsumfang nichts zu tun. Sofern erforderlich wird die Ennobled GmbH ihr allenfalls zu- stehende Rechte gegen den Hersteller oder Zulieferer an den Kunden abtreten, damit eine direkte Geltendmachung des Kunden gegenüber dem Zulieferer bzw. Hersteller der Ware erfolgen kann.
10.11 Die Aussagen eines Herstellers zur Beschaffenheit und/oder der Haltbarkeit der Produkte in einer allfälligen Garantieerklärung, sowie die vom Hersteller im Garantiefall beschriebenen Leistungen sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages zwischen der Ennob- led GmbH und dem Kunden und werden insbesondere nicht als stillschweigende Beschaffen- heitsvereinbarung in den abzuschließenden Kaufvertrag aufgenommen.
Gegenüber Unternehmern gilt:
10.13 Ausgenommen von den nachstehenden Fällen schließt die Ennobled GmbH gegenüber Unternehmern die Geltendmachung jeglicher Gewährleistungsansprüche, Ansprüche we- gen Verkürzung über die Hälfte und die Irrtumsanfechtung aus.
10.14 Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Kunde vor Verarbeitung oder Einbau unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich zu rügen. Die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlos- sen. Versteckte Mängel sind spätestens innerhalb zwei Wochen nach Feststellung schrift- lich bei der Ennobled GmbH zu rügen. Diese schriftlich zu erstattenden Rügen sind ausrei- chend zu begründen und mit Beweismaterial zu belegen. Das Vorliegen von beachtlichen Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen, § 924 ABGB gilt nicht.
10.15 Die Gewährleistung für beachtliche Mängel, die nicht vom Gewährleistungsaus- schluss umfasst sind, beträgt maximal zwölf Monate ab Lieferung.
10.16 Bei Weiterverkauf der gelieferten Ware durch den Kunden entfallen gegenüber der Ennobled GmbH sämtliche Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung; das Regressrecht gemäß § 933b ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Gegenüber Unternehmern gilt:
11.1 Für allfällige dem Kunden im Rahmen der Geschäftsabwicklung zugefügte Schäden haftet die Ennobled GmbH nur bei eigenem Vorsatz oder eigenem groben Verschulden oder bei Vorsatz und grobem Verschulden der für die Ennobled GmbH tätigen Erfüllungsgehilfen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit der Auftragssumme, höchs- tens jedoch mit der zur Zahlung gelangenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckungs- summe, beschränkt. Diese Regelung erstreckt sich auch auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, unabhängig vom zu Grunde liegenden Rechtsgrund. Dies gilt weiters für den Anspruch auf Ersatz von frustrierten Aufwendun- gen. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden. Die Bestimmungen des Produkthaf- tungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
11.2 Eine Haftung für Schadenersatzansprüche von Unternehmern gegen die Ennobled GmbH wegen leichter Fahrlässigkeit wird – ausgenommen bei Personenschäden – ebenfalls ausgeschlossen. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
11.3 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet die Ennobled GmbH außer bei vorsätzlicher Schadenszufügung nicht. Dieser Haftungsausschluss wurde bei der Preiskalkulation mitberücksichtigt, sodass die Ennobled GmbH ohne einen solchen Haftungsausschluss die Rechtsgeschäfte nicht tätigen würde. Wünscht ein Kunde diesen Haftungsausschluss nicht, kann im Einzelfall bei entsprechend anderer Preiskalkulation hiervon abgewichen worden. Ein Abweichen erfolgt aber nur auf Grund einer ausdrückli- chen darüber geschlossenen schriftlichen Vereinbarung.
11.4Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden ist ausgeschlossen.
11.5 Die vorhergehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und zugunsten von beauftragten Dritten der Ennobled GmbH. Weitere Ansprüche, aus welchen Rechtsgründen auch immer, sind ausgeschlossen.
11.6 Sollte der Kunde selbst aufgrund des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländischer Bestimmungen zur Haftung herangezogen werden, so verzichtet er der Ennobled GmbH gegenüber ausdrücklich auf jeden Regress, insbesondere jenen im Sinne des § 12 des österreichischen Produkthaftungsgesetzes oder ähnlicher ausländi- scher Bestimmungen.
11.7 Sämtliche Schadenersatzforderungen gegen die Ennobled GmbH sind verwirkt, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablehnung der Ersatzpflicht durch die Ennobled GmbH vom Kunden gerichtlich geltend gemacht werden. Jedenfalls verjähren allfällige Schadenersatzforderungen binnen 18 Monaten ab der ersten Kenntnisnahmemöglichkeit des Anspruchsstellers vom erfolgten oder drohenden Schadenseintritt.
11.8 Im Falle eines bereits erfolgten oder drohenden Schadenseintritts trifft den Kunden die Pflicht zur möglichsten Schadensminderung. Hierbei hat der Kunde, sofern dies noch rechtzeitig erfolgen kann, umgehend mit der Ennobled GmH Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise mit der Ennobled GmbH abzustimmen. In diesem Zuge von der Ennobled GmbH erteilte Weisungen zur weiteren Vorgehensweise sind jedenfalls einzuhalten.
Gegenüber Verbrauchern gilt:
11.9 Gegenüber Verbrauchern wird die Haftung der Ennobled GmbH für nur leicht fahrlässig verschuldete Schäden ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für allfällige Perso- nenschäden. Ansonsten haftet die Ennobled GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.10 Im Falle eines bereits erfolgten oder drohenden Schadenseintritts trifft den Kunden die Pflicht zur möglichsten Schadensminderung. Hierbei hat der Kunde, sofern dies noch rechtzeitig erfolgen kann, umgehend mit der Ennobled GmbH Kontakt aufzunehmen und die weitere Vorgehensweise mit der Ennobled GmbH abzustimmen. In diesem Zuge von der Ennobled GmbH erteilte Weisungen zur weiteren Vorgehensweise sind jedenfalls einzuhal- ten.
12.1 Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen oder derglei- chen ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die Ennobled GmbH unzulässig.
Der Kunde hat bei einem ausschließlich im Fernabsatz (zB über den Internetauftritt der Ennobled GmbH, sonstigen Online-Plattformen, via E-Mail oder Telefon usw.) getätigten Rechtsgeschäften, sofern es sich um einen Verbraucher handelt, das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen, wobei sich diese Frist ab dem Tag des Eingangs der Wa- renlieferung beim Kunden oder bei Dienstleistungsverträgen ab dem Tag des Vertragsab- schlusses berechnet (Rücktrittsrecht). Hat der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, oder erfolgt die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen, so beginnt das Rücktrittsrecht mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von diesem benannter, nicht als Beförderer tätiger, Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware oder Teilsendung erlangt. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann in schriftli- cher Form (z.B. Brief, Fax) erfolgen bzw. dadurch erklärt werden, dass die bereits erhaltene Ware an die Ennobed GmbH zurückgesendet wird. Der Verbraucher kann dafür auch das in den Geschäftsräumen der Ennobled GmbH erhältliche und auf der Website www.ennobled.at abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung oder der Ware vor Ablauf der Widerrufsfrist an die in Punkt 8.3 angeführte Adresse.
Macht der Kunde, der Verbraucher ist, wirksam von seinem Rücktrittsrecht gemäß Punkt 13.1. dieser AGB Gebrauch, so hat er sämtliche von der Ennobled GmbH erhaltenen Leis- tungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er die Wi- derrufserklärung abgegeben hat, mit Originalverpackung gegen Rückerstattung des Ent- gelts an die Ennobled GmbH zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf dieser Frist abgesendet werden. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren. Sollte sich die gelieferte Ware nicht im Original- zustand befinden, ist jede auch noch so geringe Wertminderung vom Kunden zu erset- zen. Der Kunde hat bei der Rücksendung darauf zu achten, dass diese während des Transportes ausreichend gegen Beschädigung geschützt ist. Der Kunde nimmt dabei zur Kenntnis, dass es sich bei den Waren großteils um empfindliche und besonders schutzbe- dürftige Gegenstände handelt, bei deren Versand eine besondere Sorgfalt notwendig ist. Die Ennobled GmbH wird den Kunden bei Rückfragen betreffend des Versandes oder der notwendigen Verpackung auf Anfrage des Kunden beraten. Waren, die aufgrund des vom Kunden zu vertretenden Zustandes nicht mehr verkauft werden können, sind für die Ennobled GmbH wertlos und daher vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen.
Eine etwaige Wertminderung der vom Rücktritt umfassten Waren ist nur dann vom Kun- den, der Verbraucher ist, zu ersetzen, wenn diese Wertminderung auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Um- gang mit der Ware oder eine unzureichende Verpackung (Transportschäden bei der Rücksendung) zurückzuführen ist.
13.3. Widerrufserklärungen und Rücksendungen sind an die folgende Geschäftsadresse der Ennobled GmbH zu richten bzw. haben an die folgende Adresse zu erfolgen:
Ennobled GmbH Glanstraße 2 a 5082 Grödig Österreich
Bestimmungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
13.4. Die Ennobled GmbH ist berechtigt, von einem Vertrag aus wichtigem Grund mit sofor- tiger Wirkung einseitig zurückzutreten. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, Zahlungsverzug des Kunden, eine gröbliche Verletzung der Vertragspflich- ten durch den Kunden, die Eröffnung des Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über das Vermögen des Kunden bzw. die Nichteröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse.
13.5. Ein über das gesetzlich zwingende Rücktrittsrecht eines Verbrauchers hinausge- hendes Umtauschrecht besteht bei mangelfreier Ware generell nicht.
13.6 Teile und Sonderanfertigungen, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Für Sonderanfertigungen besteht bei ordnungsge- mäßer Lieferung seitens des Kunden in jedem Falle eine Abnahmepflicht. Dieses gilt auch für auf Wunsch des Kunden besonders beschaffte Waren.
14.1. Die Ennobled GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
14.2. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von der Ennobled GmbH zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertrau- lich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
14.3 Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von der Ennobled GmbH über ihn gespeichert wurden. Zu- sätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung sei- ner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegen- steht.
14.4. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbei- tung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Ennobled GmbH finden sich in der Datenschutzerklärung, welche sowohl in Geschäftsräumlichkeiten von der Ennobled GmbH aufliegt, im Internet unter www.ennobled.at abrufbar ist oder auf Wunsch jederzeit elektronisch oder postalisch übermittelt werden kann.
15.1. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Ennobled GmbH und einem Kunden gilt aus- schließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes als vereinbart. Dies gilt auch für Fragen über das Zustandekommen und die Auslegung dieser AGB und des Vertrages.
15.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder aus einem Vertragsverhältnis zwischen der Ennobled GmbH und einem Kunden, bei dem es sich um einen Unternehmer handelt, wird das für die Landeshauptstadt Salzburg örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und der be- kannt gegebenen Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) nachzuweisen und unaufgefordert und unverzüglich an die Ennobled GmbH bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Waren an den Kunden auch dann als zugegangen, wenn sie an die Ennobled GmbH zuletzt bekannt gegebene Adresse, an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten (E-Mail) gesendet wurden. Es obliegt dem Kunden, den Zugang seiner Än- derungsmitteilung im Einzelfall nachzuweisen. Der Kunde haftet selbst für alle aus einer unterlassenen Bekanntgabe einer Adressänderung und/oder Bekanntgabe einer Änderung seiner Kontaktdaten resultierenden Schäden.
Die Produkte der Ennobled GmbH sind grundsätzlich das Ergebnis eines Verbrennungsvor- ganges und daher nicht für die Verwendung in Kinderzimmern oder Ähnlichem geeignet. Weiters besteht keine Eignung für die Dachdeckung mit den Produkten der Ennobled GmbH.
18.1 Allfällige Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind im Vertrag festzuhalten. Mündliche Vereinbarungen sowie schriftliche Vereinbarungen außerhalb des Vertrages werden nicht Vertragsinhalt außer das entsprechende Dokument wird ausdrücklich zu einem integrierenden Bestandteil des Vertrages ernannt.
18.2 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsun- wirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirk- samkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechts- unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder un- durchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
Salzburg, im November 2019
Rücktritt durch ausdrückliche schriftliche Erklärung
Jeder Kunde (Verbraucher) kann unter nachstehenden Voraussetzungen binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware durch Absenden einer schriftlichen Rücktrittserklärung ohne Anga- ben von Gründen vom geschlossenen Vertrag zurücktreten.
Hat der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt, die getrennt geliefert werden, oder erfolgt die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsen- dungen, so beginnt das Rücktrittsrecht mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von diesem benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelie- ferten Ware oder Teilsendung erlangt. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist an keine bestimmte Form gebunden. Er kann in schriftlicher Form (z.B. Brief, Fax) erfolgen bzw. dadurch erklärt werden, dass die bereits erhaltene Ware an die Ennobled OG zurückgesendet wird (siehe unten). Der Verbraucher kann dafür auch das in den Ge- schäftsräumen von der Ennobled OG erhältliche und auf der Website www.ennobled.at abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die Absendung der Rücktrittserklärung oder der Ware vor Ablauf der Rücktrittsfrist an die in Punkt 13.3. der AGB angeführte Adresse.
Die Rücktrittserklärung ist an folgende Adresse zu senden:
Ennobled GmbH
Halleiner Landesstraße 58
5411 Oberalm
Österreich
Rücktritt durch schlichte Rücksendung der Ware:
Der Kunde kann sein Rücktrittsrecht auch dadurch ausüben, dass er lediglich die Ware innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne schriftliche Rücktrittserklärung an den Verkäu- fer nachweislich zurückschickt. Für eine Wahrung der Frist genügt in diesem Fall die nachweislich rechtzeitige Absendung der Ware. Voraussetzung für diese Form der Aus- übung des Rücktrittsrechtes durch schlichte Rücksendung der Ware ist, dass die Ware nicht beschädigt oder gebraucht ist sowie die Rücksendung ausreichend frankiert erfolgt. Ausschließlich bei einer falsch oder mangelhaften Lieferung trägt der Verkäufer die Rück- versandkosten (Porto).
Die Gefahr der Rücksendung sowie dessen Nachweis liegt jeweils beim Kunden. Im Falle eines wirksamen Rücktrittes des Kunden (durch ausdrückliche Erklärung oder schlichte Rücksendung der Ware), zahlt der Verkäufer umgehend den bereits entrichteten Kauf- preis zurück – Versandkosten werden nicht rückerstattet. Bei Bestellung auf offene Rech- nung erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto.
Folgen der Ausübung des Rücktrittsrechts:
Wenn Sie einen mit uns geschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlun- gen, die wir von Ihnen auf Grund des widerrufenen Vertrages erhalten haben, einschließ- lich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Stan- dardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rück- zahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurück- zusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Hinweise zum Ausschluss des Rücktrittsrechts:
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind.
Für in den Geschäftsräumlichkeiten von der Ennobled GmbH erworbene Waren gilt dieses Rücktrittsrecht nicht.
Für Rechtsgeschäfte, bei denen der Wert der Gegenleistung des Kunden EUR 50,00 nicht übersteigt, gilt dieses Rücktrittsrecht nicht (§ 1 Abs. 2 Zi. 1 Fern- und Auswärtsgeschäf- te-Gesetz – FAGG).
Hinweise zu Rücksendungen
Die in diesem Abschnitt („Hinweise zu Rücksendungen“) genannten Modalitäten sind kei- ne Voraussetzung für die wirksame Ausübung des obigen Rücktrittsrechts. Näheres ist auch den AGB (www.ennobled.at/agb) der Ennobled GmbH zu entnehmen.
Kunden werden vor Rücksendung gebeten die Rücksendung beim Verkäufer zu melden
Ennobled GmbH
Halleiner Landesstraße 58
5411 Oberalm
Österreich
office@ennobled.at
um die Rücksendung anzukündigen. Auf diese Weise ermöglichen sie dem Verkäufer eine schnellstmögliche Zuordnung der Produkte.
Kunden werden gebeten die Ware als frankiertes Paket an den Verkäufer zurück zu sen- den und den Einlieferbeleg aufzubewahren.
Kunden werden gebeten Beschädigungen oder Verunreinigungen der Ware zu vermeiden. Die Ware sollte nach Möglichkeit in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör an den Verkäufer zurückgesendet werden. Ist die Originalverpackung nicht mehr im Besitz des Kunden, sollte eine andere geeigneten Verpackung verwendet werden, um für einen aus- reichenden Schutz vor Transportschäden zu sorgen und etwaige Schadensersatzansprü- che wegen Beschädigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.